A1: Rechtsstaatlichkeit auch auf Kommunaler Ebene – Bebauungspläne umsetzen!

In der aktuellen Berichterstattung häufen sich die Meldungen über illegale Maßnahmen im Zusammenhang mit Auflagen zu Naturschutzmaßnahmen. Investoren schaffen häufig Fakten, um dann anschließen Bußgelder zu bezahlen. Die illegal umgesetzten Maßnahmen schaden der Natur und Lebensräume gehen unwiederbringlich verloren.

Diese Aktionen werden von Politik und Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen und zu Recht stark kritisiert. Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, dass sich Kommunen und Städte auf ihren eigenen Flächen an die Vorgaben aus Bebauungsplänen halten. Insbesondere die Maßnahmen zur Grünordnung, die teilweise die Eingriffe durch Baumaßnahmen kompensieren sollen, sind hier umzusetzen. Das Ignorieren dieser Maßnahmen setzt ein falsches Signal an private
Bauträger.
Rechtliche Vorgaben aus Bebauungsplänen sind verpflichtend und sowohl von staatlichen Stellen als auch von privaten Bauträgern einzuhalten. Alles andere würde unseren Rechtsstaat in Frage stellen und mittelfristig aushöhlen.

Daher fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Küste Dänischer Wohld, dass alle Gemeindevertretungen sich an die selbst gesetzten Standards der Bebauungspläne halten. Das bedeutet im Einzelnen, dass sowohl auf gemeindeeigenen Flächen insbesondere die Natur- und Artenschutzauflagen umgesetzt werden, aber auch,
dass die Gemeinden auch auf privaten Flächen die Umsetzung sicherstellen.

Außerdem müssen die Gemeinden insbesondere im Hinblick auf vollversiegelte Gärten ohne Grünflächen und Versickerungsmöglichkeiten („Schottergärten“) die Landesbauordnung (§8) umsetzen. Das bedeutet konkret, dass alle nach 2009 angelegten „Schottergärten“ zurückgebaut werden müssen.

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